Definition

Was ist Wirtschaftsmediation?

  • Eine gütliche Streitbeilegung mit professioneller Begleitung durch einen neutralen und unabhängigen Dritten – den Mediator als Übersetzer und Katalysator
  • Ein Verfahren der Konfliktlösung, bei dem Entscheidungsgewalt und Eigenverantwortlichkeit bei den Parteien verbleiben (Parteienbestimmung) und der Mediator als „Lotse“ und Prozess-Steuerer ohne Entscheidungsbefugnis agiert (im Gegensatz zur Schlichtung)
  • Ein Abgleich von Interessens- anstatt Rechtspositionen (Bewusstwerden, Abwägen und Ausgleichen gemeinsamer und gegensätzlicher Interessen)
  • Ein außergerichtliches, freiwilliges, nicht förmliches und damit flexibles Verfahren, das von den Beteiligten jederzeit abgebrochen werden kann

 

Zielsetzung

Welche Vorteile hat Wirtschaftsmediation?

  • Mediation überlässt den Parteien die Entscheidungsgewalt und Lösungsverantwortung und überträgt diese nicht einem Dritten (z. B. einem Vorgesetzten oder Richter)
  • Die Fokussierung auf unternehmerische (statt juristische) Gesichtspunkte führt zu konstruktiv-nachhaltigen Lösungen und wirtschaftlich sinnvolleren Ergebnissen
  • Mediation zielt zukunftsorientiert auf die Aufrechterhaltung und Fortsetzung der (Geschäfts-)Beziehung ab
  • Mediation gibt Planungssicherheit, ist unbürokratisch, zeitsparend und kostenkontrolliert
  • Mediation ist ein vertrauliches Verfahren unter Ausschluss der (Unternehmens-)Öffentlichkeit, bei dem alle Beteiligten ihr Gesicht wahren und es keine Gewinner und Verlierer gibt

 

Anlässe

Wann ist Wirtschaftsmediation besonders sinnvoll?

  • Bei unternehmensübergreifenden Konflikten in Form von
    • Abnehmer- und Lieferantenstreitigkeiten, Kundenreklamationen, Qualitätsdiskussionen
    • Fragen der Haftung und Gewährleistung
    • Differenzen mit Subunternehmen
    • Konflikten im Franchisebereich
    • Verrechnungspreisen zwischen rechtlich selbständigen Konzernteilen
    • so genannten„Jahresgesprächen“ zwischen Industrie und Handel
  • Bei unternehmensinternen Streitigkeiten in Form von
    • Konflikten in Abteilungen und Teams, zwischen einzelnen Mitarbeitern
    • Konflikten zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern
    • Konflikten zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat
    • arbeitsrechtlichen Differenzen, z.B. infolge von veränderten Arbeitsabläufen, Anforderungsprofilen, Um- und Versetzungen
    • „kulturellen“ Konflikten bei Fusionen und Übernahmen
    • verhaltensorientierten Konflikten (Rauchen, Mobbing, Informationsweitergabe)
    • Konflikten in Familienunternehmen bei Wechsel/Veränderung der Eigentümerstruktur und Geschäftsführung, Nachfolgeregelungen

 

Ablauf

Wie läuft Wirtschaftsmediation überhaupt ab?

  • Kennenlern-Termin und persönliches Zusammentreffen der Parteien (Einzelgespräche) mit dem Mediator
  • Mediationsfähigkeit des Sachverhalts abschätzen, Verfahren erläutern, Erfolgschancen und -risiken ausloten, evtl. weitere Sachverständige (Steuerberater, Rechtsanwälte etc.) einbinden, Verfahrensweise festlegen,  Zeitplan erstellen
  • Vertrag inkl. Honorierung vereinbaren
  • Mediationsverfahren starten (mit allen Beteiligten)
    • Situation und Position der einzelnen Beteiligten schildern lassen
    • Risikoanalyse (Worst-Case-Szenario aufzeigen bzw. Nichteinigungs-Alternative abklären)
    • Interessenpositionen, Motive, Gefühle, Bezugs- und Wertesysteme herausarbeiten
    • evtl. Einzelgespräche (Caucus) nutzen
    • Gemeinsam mehrere Lösungsalternativen entwickeln, Optionen auswählen und bewerten
    • Verabschiedung einer einvernehmlichen Lösung
  • Falls erwünscht Formulierung einer schriftlichen, rechtsverbindlichen Abschlussvereinbarung (in Zusammenarbeit mit den Parteirechtsanwälten oder einem mit dem Mediator in fester Kooperation arbeitenden Rechtsanwalt)
  • Überprüfung der Vereinbarung auf ihre Umsetzbarkeit