Definition
Was ist Wirtschaftsmediation?
- Eine gütliche Streitbeilegung mit professioneller Begleitung durch einen neutralen und unabhängigen Dritten – den Mediator als Übersetzer und Katalysator
- Ein Verfahren der Konfliktlösung, bei dem Entscheidungsgewalt und Eigenverantwortlichkeit bei den Parteien verbleiben (Parteienbestimmung) und der Mediator als „Lotse“ und Prozess-Steuerer ohne Entscheidungsbefugnis agiert (im Gegensatz zur Schlichtung)
- Ein Abgleich von Interessens- anstatt Rechtspositionen (Bewusstwerden, Abwägen und Ausgleichen gemeinsamer und gegensätzlicher Interessen)
- Ein außergerichtliches, freiwilliges, nicht förmliches und damit flexibles Verfahren, das von den Beteiligten jederzeit abgebrochen werden kann
Zielsetzung
Welche Vorteile hat Wirtschaftsmediation?
- Mediation überlässt den Parteien die Entscheidungsgewalt und Lösungsverantwortung und überträgt diese nicht einem Dritten (z. B. einem Vorgesetzten oder Richter)
- Die Fokussierung auf unternehmerische (statt juristische) Gesichtspunkte führt zu konstruktiv-nachhaltigen Lösungen und wirtschaftlich sinnvolleren Ergebnissen
- Mediation zielt zukunftsorientiert auf die Aufrechterhaltung und Fortsetzung der (Geschäfts-)Beziehung ab
- Mediation gibt Planungssicherheit, ist unbürokratisch, zeitsparend und kostenkontrolliert
- Mediation ist ein vertrauliches Verfahren unter Ausschluss der (Unternehmens-)Öffentlichkeit, bei dem alle Beteiligten ihr Gesicht wahren und es keine Gewinner und Verlierer gibt
Anlässe
Wann ist Wirtschaftsmediation besonders sinnvoll?
- Bei unternehmensübergreifenden Konflikten in Form von
- Abnehmer- und Lieferantenstreitigkeiten, Kundenreklamationen, Qualitätsdiskussionen
- Fragen der Haftung und Gewährleistung
- Differenzen mit Subunternehmen
- Konflikten im Franchisebereich
- Verrechnungspreisen zwischen rechtlich selbständigen Konzernteilen
- so genannten„Jahresgesprächen“ zwischen Industrie und Handel
- Bei unternehmensinternen Streitigkeiten in Form von
- Konflikten in Abteilungen und Teams, zwischen einzelnen Mitarbeitern
- Konflikten zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern
- Konflikten zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat
- arbeitsrechtlichen Differenzen, z.B. infolge von veränderten Arbeitsabläufen, Anforderungsprofilen, Um- und Versetzungen
- „kulturellen“ Konflikten bei Fusionen und Übernahmen
- verhaltensorientierten Konflikten (Rauchen, Mobbing, Informationsweitergabe)
- Konflikten in Familienunternehmen bei Wechsel/Veränderung der Eigentümerstruktur und Geschäftsführung, Nachfolgeregelungen
Ablauf
Wie läuft Wirtschaftsmediation überhaupt ab?
- Kennenlern-Termin und persönliches Zusammentreffen der Parteien (Einzelgespräche) mit dem Mediator
- Mediationsfähigkeit des Sachverhalts abschätzen, Verfahren erläutern, Erfolgschancen und -risiken ausloten, evtl. weitere Sachverständige (Steuerberater, Rechtsanwälte etc.) einbinden, Verfahrensweise festlegen, Zeitplan erstellen
- Vertrag inkl. Honorierung vereinbaren
- Mediationsverfahren starten (mit allen Beteiligten)
- Situation und Position der einzelnen Beteiligten schildern lassen
- Risikoanalyse (Worst-Case-Szenario aufzeigen bzw. Nichteinigungs-Alternative abklären)
- Interessenpositionen, Motive, Gefühle, Bezugs- und Wertesysteme herausarbeiten
- evtl. Einzelgespräche (Caucus) nutzen
- Gemeinsam mehrere Lösungsalternativen entwickeln, Optionen auswählen und bewerten
- Verabschiedung einer einvernehmlichen Lösung
- Falls erwünscht Formulierung einer schriftlichen, rechtsverbindlichen Abschlussvereinbarung (in Zusammenarbeit mit den Parteirechtsanwälten oder einem mit dem Mediator in fester Kooperation arbeitenden Rechtsanwalt)
- Überprüfung der Vereinbarung auf ihre Umsetzbarkeit